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   BGH, 22.04.2002 - 5 StR 149/02   

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https://dejure.org/2002,6995
BGH, 22.04.2002 - 5 StR 149/02 (https://dejure.org/2002,6995)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2002 - 5 StR 149/02 (https://dejure.org/2002,6995)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2002 - 5 StR 149/02 (https://dejure.org/2002,6995)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 5 1. Halbsatz StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung; minder schweren Fall (Prüfungspflicht bei außergewöhnlichen Milderungsgründen; vorangegangene einvernehmliche sexuelle Stimulation)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Verfahrensrüge - Sachrüge - Strafausspruch - Schuldmindernde Umstände

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 5 1. Halbsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5
    Vergewaltigung als minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.09.1993 - 4 StR 495/93

    Ausnahmestrafrahmen - Gesamtwürdigung - Strafmilderung - Spontantat - Beziehung

    Auszug aus BGH, 22.04.2002 - 5 StR 149/02
    Solche Umstände sind als bedeutende Milderungsgründe zu werten (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 9).
  • BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit

    Auszug aus BGH, 22.04.2002 - 5 StR 149/02
    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, die Umstände der Vortat und die Folgen eines möglichen Bewährungswiderrufs in dem gebotenen Umfang darzustellen (vgl. BGHR StPO § 267 Darstellung 1; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 432).
  • BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Verdachts von Straftaten im

    Dieser Umstand, der als bestimmender Milderungsgrund zu werten sein kann (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 9; BGH, Beschluss vom 22. April 2002 - 5 StR 149/02), hätte bei der Prüfung erörtert werden müssen, ob die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfällt.
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